eKFV Verordnung
E-Hoverboards und E-Skateboards werden vorläufig nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
► ► Kurzfassung der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung:
- V/max bis 20 km/h ab 14 Jahren.
- Keine Führerscheinpflicht.
- Keine Helmpflicht.
- Versicherungspflicht inklusive Versicherungskennzeichen mit Hologramm / Aufkleber 5,28cm x 6,5cm.
- Fahrzeuge sind den Fahrrädern gleichgestellt und müssen den Radweg benutzen.
- Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist Bedingung für eine Zulassung.
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen sind notwendig.
- Beleuchtungsanlage (Bremslicht, Blinker als Option erlaubt).
- Hell tönende Glocke.
- Ein Sitz beim E-Roller ist nicht erlaubt.
- Leistung 500 Watt max..
→ Links zu Informationsbasen:
→ Strafen für Fahren mit E-Scooter ohne Straßenzulassung
→ Diese Roller sind auf deutschen Straßen nicht zugelassen
→ ZEIT ONLINE: Elektroschrott zum Schnäppchenpreis
→ Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten